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Die Sprachambulanz des Kreises Gütersloh

1. Personalkosten & Leistungsangebot

1.1 Haushaltsentwurf 2001
1.2 Fehler im Haushaltsentwurf
1.3 Widersprüchliches zum Leistungsangebot
1.4 Gründe für Konzeptumstellung in 2000
1.5 Verschleierung des Leistungsabbaus
1.6 Preiswerter Sprachheilbeauftragter

1.1 Haushaltsentwurf 2001

Die folgenden Angaben sind dem Haushaltsentwurf des Kreises Gütersloh für das Jahr 2001 entnommen:

  Plan 2001 Plan 2000   Ist 1999
Anzahl der behandelten Personen 500 500   899
Honorare für ambulante Sprachtherapie 150.000 DM 350.000 DM   300.000 DM
- Leistungen von Sozialleistungsträgern --- ---   300.000 DM
- Einnahmen von Krankenkassen 150.000 DM 350.000 DM   ---
Sonstige Personalkosten ( Beratung, ... ) 213.130 DM 215.640 DM   210.701 DM
Anzahl der Beratungen ( untersuchte Kinder ) 1100 2000   1800
Kreiszuschuss ( Personal, Sachkosten, ... ) 230.210 DM 240.000 DM   230.581 DM

" Aufgrund der am 8.06.1999 mit der BKK, IKK, und dem VDAK geschlossenen Vereinbarung werden die Kosten für die ambulante Sprachtherapie ( durch Honorarkräfte der Sprachambulanz des Kreises Gütersloh ) im vollen Umfang von den Krankenkassen finanziert; die Kosten der Beratung durch die Sprachheilbeauftragte werden dagegen überwiegend durch den Kreis Gütersloh getragen. Die Tätigkeit der Sprachambulanz wird vereinbarungsgemäß jeweils in dem Maße zurückgefahren, in dem die Versorgung der Kinder des Kreises Gütersloh mit Sprachtherapie durch ( weitere ) niedergelassene Logopäden ( z.Zt. 5 Praxen: 2 in Gütersloh, je 1 in Halle, Harsewinkel und Rheda-Wiedenbrück ) sichergestellt ist. Derzeit sind 35 Honorarkräfte in der Sprachambulanz tätig."
( Ergebnisorientierter Haushalt 2001. Fachbereich 3. Seite 125 )

Urteilen Sie selbst über dem Haushaltsentwurf für die Sprachambulanz des Kreises Gütersloh und Sie schreiben uns Ihre Meinung als Steuerzahler.

 

1.2. Fehler im Haushaltsentwurf

Hier sollen nur Aussagen aus dem Haushaltsentwurf mit Presseberichten zusammengebracht werden, die objektiv beweisen, dass im Haushaltsentwurf falsche Aussagen gemacht werden !

Im ergebnisorientierten Haushalt 2001. Fachbereich 3. Seite 125 ist nachzulesen:

"... niedergelassene Logopäden ( z.Zt. 5 Praxen: 2 in Gütersloh, je 1 in Halle, Harsewinkel und Rheda-Wiedenbrück ) ... "

aber schon am 15.04.2000 befand sich im Haller Kreisblatt folgende Anzeige:

Die Existens einer Logopädischen Praxis in Werther mit 2 Logopäden wird verschwiegen.

Urteilen Sie selbst, ob das, was da im Haushaltsentwurf steht, in Ihren Augen ein Versehen, ein Hinweis auf unzureichende Sachkenntnis oder eine gezielte Fehlinformation ist.

Urteilen Sie selbst über fehlerhafte Angaben im Haushaltsentwurf des Kreises Gütersloh zur Sprachambulanz und Sie schreiben uns Ihre Meinung als Steuerzahler.

 

1.3 Widersprüchliches zum Leistungsangebot

Auch hier sollen nur Aussagen aus dem Haushaltsentwurf mit Presseberichten zusammengebracht werden, die objektiv beweisen, dass im Haushaltsentwurf sonderbare Aussagen gemacht werden !

Im ergebnisorientierten Haushalt 2001. Fachbereich 3. Seite 125 ist nachzulesen:

  Plan 2001 Plan 2000   Ist 1999
Anzahl der Beratungen ( untersuchte Kinder ) 1100 2000   1800

Am 7.7.2000 war im Haller Kreisblatt im Artikel "Sprachheilberatung: Neues Konzept" zu lesen:

"Mit zwei Personen haben wir früher etwa 1200 Kinder jährlich untersucht", so Bramert. Das sei für sie allein gar nicht leistbar. "

Am 7.7.2000 war im Westfalenblatt im Artikel "Wenn es mit dem 'sch' nicht klappt" zu lesen:

"Allein im vergangenen Jahr stellte sie gemeinsam mit ihrem Kollegen bei 1200 Kindern eine Diagnose und 300 von ihnen benötigten eine Therapie."

Im Haushaltsentwurf werden für das Jahr 1999 ingesamt 1800 Untersuchungen genannt, gegenüber der Presse wird hingegen nur von 1200 Untersuchungen im Jahr 1999 gesprochen. Für das Jahr 2001 sind 1100 Untersuchungen geplant, obwohl zuvor gegenüber der Presse betont wurde, dass 1200 Untersuchungen für eine einzelne Person "gar nicht leistbar" sind.

Urteilen Sie selbst, ob das, was da im Haushaltsentwurf steht, in Ihren Augen ein Versehen, eine gezielte Fehlinformation oder etwas anderes ist.

Urteilen Sie selbst über die Mitteilungen zum Leistungsangebot der Sprachambulanz des Kreises Gütersloh und Sie schreiben uns Ihre Meinung Steuerzahler.

 

1.4 Gründe für Konzeptumstellung in 2000

Auch hier sollen nur Aussagen aus dem Haushaltsentwurf mit Presseberichten zusammengebracht werden, die objektiv beweisen, dass im Haushaltsentwurf abweichende Aussagen gemacht werden !

Im ergebnisorientierten Haushalt 2001. Fachbereich 3. Seite 125 ist nachzulesen:

"Anfang 2000 wurde das Konzept zur Durchführung der Sprachheilberatung - auch vor dem Hintergrund der breiteren Versorgung therapiebedürftiger Kinder durch Logopäden - dahin verändert, dass nicht mehr jede Tageseinrichtung für Kinder aufgesucht wird, sondern Beratungsangebote nur noch schwerpunktmäßig in ausgewählten Einrichtungen vorgehalten werden. Gleichzeitig wird der dadurch gewonnene Freiraum für die notwendige Fortbildungsarbeit mit den Erzieherinnen in den Einrichtungen sowie für die erforderliche Supervision mit den Sprachtherapeuten genutzt. Zudem ist das Sprechstundenangebot - auch für jüngere Kinder - deutlich verbessert, erweitert worden. Offene Sprechstunden werden nach vorheriger Terminvergabe angeboten im Kreishaus Gütersloh, im Kreishaus Rheda-Wiedenbrück sowie in Halle und in Versmold."

Am 7.7.2000 dazu im Haller Kreisblatt im Artikel "Sprachheilberatung: Neues Konzept" zu lesen:

"Die Umstellung wurde erforderlich, weil ein Mitarbeiter in Teilzeit den Kreis verlassen hat. "

Am 7.7.2000 dazu im Westfalenblatt im Artikel "Wenn es mit dem 'sch' nicht klappt" zu lesen:

"Bislang hat Ingrid Bramert gemeinsam mit ihrem Kollegen in rund 90 Prozent der 161 Tageseinrichtungen im Kreis Sprachheilberatungen angeboten. Das ändert sich jetzt jedoch, denn Karl-Heinz Klaus hat seine Tätigkeit niedergelegt. Deshalb wurde das Konzept umgestellt."

Urteilen Sie selbst, ob das, was da im Haushaltsentwurf steht, in Ihren Augen ein Versehen, eine gezielte Fehlinformation oder etwas anderes ist. Um zu Erkennnen, warum im Haushaltentwurf andere Gründe genannt werden mussten, lesen Sie zuvor noch Preiswerter Sprachheilbeauftragter,

Urteilen Sie selbst über die Gründe für die Konzeptumstellung in der Sprachambulanz des Kreises Gütersloh und schreiben uns Ihre Meinung Steuerzahler.

 

1.5 Verschleierung des Leistungsabbaus

Umfang des Leistungsabbaus:

35 statt bisher 50 Therapeuten
1100 statt bisher 1800 Beratungen
500 statt bisher 899 behandelte Personen
40 statt bisher 150 besuchte Tageseinrichtungen

Die Zahlen sind dem Haushalt 2001 bzw. Artikeln des Westfalenblattes und Haller Kreisblattes vom 7.7.2000 bzw. 10.6.1999 entnommen.

Im ergebnisorientierten Haushalt 2001. Fachbereich 3. Seite 125 ist nachzulesen:

"Zudem ist das Sprechstundenangebot - auch für jüngere Kinder - deutlich verbessert, erweitert worden. Offene Sprechstunden werden nach vorheriger Terminvergabe angeboten im Kreishaus Gütersloh, im Kreishaus Rheda-Wiedenbrück sowie in Halle und in Versmold."

Aber an gleicher Stelle finden wir wenige Zeilen höher

  Plan 2001 Plan 2000   Ist 1999
Anzahl der Beratungen ( untersuchte Kinder ) 1100 2000   1800

und

"Anfang 2000 wurde das Konzept zur Durchführung der Sprachheilberatung ... dahin verändert, dass nicht mehr jede Tageseinrichtung für Kinder aufgesucht wird".

und lesen z.B. im Haller Kreisblatt vom 7.7.2000

"Viele Kinder werden mir jetzt überhaupt nicht mehr vorgestellt, weil sie gleich beim Logopäden landen," erläutet sie [ die Sprachheilbeauftragte ].

Urteilen Sie selbst, ob es angemessen ist, beim Beratungsangebot von " verbessert und erweitert " zu sprechen, wenn jetzt 75 % weniger Tageseinrichtungen besucht werden, rund 40 % weniger Kinder untersucht werden und wöchentliche öffentliche Sprechstunden ( mit Ausnahme der monatlichen Sprechstunde in Versmold ) nur in Orten stattfinden, in denen es logopädische Praxen gibt.

Die im Haushalt veranschlagten Tätigkeiten der Sprachheilbeauftragten entsprechen einer Arbeitszeit von 800 Stunden insgesamt und damit weniger als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit, die sich aus 550 Stunden für 1100 Untersuchung, 80 Stunden für 20 vierstündige Fortbildungen sowie sehr großzügig verschlagten 170 Stunden an Fahrzeiten zusammmensetzen.

Die Sprachheilbeauftragte ist Inhaberin einer Vollzeitstelle und hat folglich eine jährliche Arbeitszeit von über 40 x 37,5 Stunden, d.h. von mehr als 1500 Stunden. Die Differenz von 700 Stunden ermöglicht zusätzlich 700 Untersuchungen / Beratungen von Kindern ( entspricht 350 Stunden ), d.h. 1800 Untersuchungen insgesamt und zusätzlichen Fortbildungen im Umfang von 350 Stunden, d.h. wöchentlich über 10 Stunden für Fortbildungen und stark rückläufigen Supervisionsbedarf.

Urteilen Sie selbst, ob nicht nach wie vor 1.800 Untersuchungen / Beratungen und ein zusätzliches Fortbildungsangebot im Umfang von 400 Stunden, d.h. bei weiterem Rückgang des Supervisionsbedarfs 100 vierstündige Fortbildungen für Erzieherinnen möglich sein müssten.

Urteilen Sie selbst über den Leistungsabbau in der Sprachambulanz des Kreises Gütersloh und schreiben Sie uns Ihre Meinung als Steuerzahler.

 

1.6 Preiswerter Sprachheilbeauftragter

Im ergebnisorientierten Haushalt 2001. Fachbereich 3. Seite 125 ist nachzulesen:

  Plan 2001 Plan 2000   Ist 1999
Sonstige Personalkosten ( Beratung, ... ) 213.130 DM 215.640 DM   210.701 DM
Anzahl der Beratungen ( untersuchte Kinder ) 1100 2000   1800
Kreiszuschuss ( Personal, Sachkosten, ... ) 230.210 DM 240.000 DM   230.581 DM

Am 7.7.2000 dazu im Westfalenblatt im Artikel "Wenn es mit dem 'sch' nicht klappt" zu lesen:

"Bislang hat Ingrid Bramert gemeinsam mit ihrem Kollegen ... Sprachheilberatungen angeboten. Das ändert sich jetzt jedoch, denn Karl-Heinz Klaus hat seine Tätigkeit niedergelegt.

Ergänzend noch Die Glocke vom 6.7.2000 :

"nebenamtliche Kraft mit sieben Stunden pro Woche" .

Wenn man den Haushalt betrachtet, so fällt das Honorar für den stellvertretenden Sprachheibeauftragten im Jahr 1999 nicht ins Gewicht, da gegenüber den Jahren 2000 und 2001 keine deutliche rückläufigen Personalausgaben festgestellt werden können.

Das Ausscheiden des Mitarbeiters auf Honorarbasis Ende 1999 führt zu einem Verlust von 7 Wochenstunden. Da die Sprachheilbeauftragte selbst mit 37,5 Wochenstunden angestellt ist, entspricht das einem Verlust von 16% Arbeitszeit .

Und das hat sich nach seinem Ausscheiden verändert:

Urteilen Sie selbst, was Sie vom neuen Leistungsangebot der Sprachheilambulanz zu halten haben.

Urteilen Sie selbst über den ehemaligen Sprachheilbeauftragten und schreiben Sie uns Ihre Meinung als Steuerzahler.